„Wir sind nicht in
der Lage zu denken, zu fühlen, zu wollen, zu handeln, ohne dass uns ein Ziel
vorschwebte“
Alfred Adler (1914)
Das Honorar ist umsatzsteuerbefreit gemäß §6 Abs. 1 Z19 UStG.
Ich biete eine begrenzte Anzahl an Psychotherapieplätzen zum Sozialtarif an. Diese sind speziell für Menschen in nachgewiesenen finanziell schwierigen Situationen. Sprechen Sie mich darauf an.
Ein Kostenzuschuss der österreichischen Gesundheitskassa zum Stundenhonorar ist bei PsychotherapeutInnen in Ausbildung unter Supervision nicht möglich. Daher ist das Honorar bereits um diesen Betrag reduziert.
Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können und diesen rechtzeitig 48 Stunden vorher absagen, entstehen keine weiteren Kosten. Bei einer Absage innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin wird die Stunde in vollem Ausmaß in Rechnung gestellt, da diese exklusiv für Sie reserviert wurde.
Wir unterliegen laut § 15 Psychotherapiegesetz der gesetzlichen Schweigepflicht.
Das Honorar ist umsatzsteuerbefreit gemäß §6 Abs. 1 Z19 UStG.
Ich biete eine begrenzte Anzahl an Psychotherapieplätzen zum Sozialtarif an. Diese sind speziell für Menschen in nachgewiesenen finanziell schwierigen Situationen. Sprechen Sie mich darauf an.
Kostenzuschuss von den Gesundheitskassen in Österreich je für 50 Minuten Einzeltherapie: (Stand Jänner 2024):
ÖGK: € 33,70Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können und diesen rechtzeitig 48 Stunden vorher absagen, entstehen keine weiteren Kosten. Bei einer Absage innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin wird die Stunde in vollem Ausmaß in Rechnung gestellt, da diese exklusiv für Sie reserviert wurde.
Wir unterliegen laut § 15 Psychotherapiegesetz der gesetzlichen Schweigepflicht.
Ab einem gewissen Punkt in der Ausbildung erhält man den Status „PsychothearpeutIn in Ausbildung unter Supervision“. Um in das Psychotherapieregister des Ministeriums eingetragen zu werden, ist man verpflichtet, eine bestimmte Anzahl von Therapiestunden abzuhalten.
Diese psychotherapeutischen Behandlungen
werden engmaschig durch Supervisionen mit erfahrenen und formal akkreditierten
PsychotherapeutInnen begleitet. Somit unterliegt unsere Arbeit dem
4-Augen-Prinzip. Die Verschwiegenheitspflicht gilt ebenso für die Supervision,
in der die Fälle anonymisiert besprochen werden.
Eine Psychotherapie bzw. psychotherapeutische Beratung verläuft in verschiedenen aufeinander
folgenden Phasen. Das Wichtigste in diesem Prozess ist eine vertrauensvolle
Beziehung zum/r PsychotherapeutIn bzw. BeraterIn.
Das erste Treffen mit dem/r PsychotherapeutIn bzw. psychotherapeutischen BeraterIn nennt man Erstgespräch. Die Kosten belaufen sich in unserer Praxis auf € 25,- pro 30 Minuten. Der/die psychotherapeutische BeraterIn wird im Verlauf des Gespräches wenige direkte Fragen stellen, da Ihre Schilderungen im Vordergrund stehen sollen. In diesem Gespräch werden Ziele definiert und die Zusammenarbeit gemeinsam strukturiert.
Der Prozess der Weiterentwicklung
kann von Höhen und Tiefen begleitet sein. Diese Höhen und Tiefen hängen von verschiedenen Faktoren,
wie der Erkrankung selbst, den äußeren Einflüssen und auch der Qualität der
Zusammenarbeit ab.
groiss@praxis-pikralida.at
paulask@praxis-pikralida.at
Sabine Groiss: 0660 235 14 32
Lisa Paulowitsch-Laskowski: 0660 712 63 37
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